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Sie haben ein neues Pferd? Dann müssen Sie den Besitzwechsel unverzüglich anzeigen, damit er im Pferdepass dokumentiert ist. Dies ist eine Vorschrift der EU-Verordnung 504/2008 zur Umsetzung der Richtlinie 90/426/EWG. Reichen Sie bitte für den Besitzwechsel den Pferdepass im Original per Einschreiben mit dem dazugehörigen Formular für Besitzerwechsel ein.