Deutsche Reiterliche Vereinigung

Der Weg zur Zuchtstute

Einstieg in die Pferdezucht: Checkliste für Stutenbesitzer

Zuchtstute: Infos für Stutenbesitzer - Foto: shutterstock/Callipso

Wer mit seiner eigenen Stute züchten möchte und eine Zuchtbescheinigung für sein Fohlen erhalten will, muss Mitglied in einem Zuchtverband sein oder werden. Nur dort können Zuchtpferde und Fohlen registriert werden. Auch die Stute muss eine Zuchtbescheinigung besitzen. Ohne die kann sie nicht ins Zuchtbuch eingetragen werden, da die Eintragung in der Zuchtbescheinigung vermerkt wird. Ausgestellt werden die Zuchtbescheinigungen von Zuchtverbänden. Es gibt regional sowie bundesweit tätige Zuchtverbände. Einige sind dabei ausschließlich für bestimmte Rassen zuständig. Der Besitzer sollte sich an den Zuchtverband wenden, der die entsprechende Rasse des Pferdes oder Ponys betreut und in dem Bundesland ansässig ist. 

Zuchtbescheinigung und Eintragung ins Zuchtbuch

Soll eine Stute zur Zucht eingesetzt werden, muss sie bei einem Zuchtverband angemeldet sein. Die Anmeldung muss spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens erfolgen, Züchter können daher auch Stute und Fohlen zusammen eintragen lassen. Für die Erstanmeldung gibt es Eintragungstermine bei den Verbänden. An diesen können Stuten frühestens mit drei Jahren teilnehmen. Der Zuchtverband beurteilt die Stute dann anhand der Merkmale der äußeren Erscheinung (Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Grundgangarten und Gesamteindruck). Die Hauptabteilung eines Zuchtbuches ist in die Abschnitte Stutbuch I, Stutbuch II und Anhang unterteilt, in welche Stuten je nach Abstammung und Eintragungsnote eingetragen werden.

Die Zuchtbescheinigung muss bei Eintragung in ein Zuchtbuch vorgelegt werden. Die Zuchtbescheinigung ist eine von einem anerkannten Zuchtverband ausgestellte Urkunde über die Abstammung und Leistung eines Zuchtpferdes. Sie kann als Abstammungsnachweis oder als Geburtsbescheinigung ausgestellt werden – sofern die Eltern in das Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind. Ohne Zuchtbescheinigung ist eine Eintragung nur bei einigen Rassen in die besondere Abteilung des Zuchtbuches möglich. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Zuchtverband.

Die Eintragung einer Stute in ein Zuchtbuch ist abhängig von der Rasse, der Beurteilung des Pferdes und der Zuchtmethode der jeweiligen Rasse. In den meisten Fällen wird die Methode der Reinzucht angestrebt, die jedoch zur Verbesserung des Leistungspotentials auch das Einkreuzen von sogenannten Veredlern zulässt. Weitere Informationen zur Zuchtmethode finden Sie in den jeweiligen Zuchtprogrammen der Pferde- und Ponyrassen, die in der Zuchtverbandsordnung der FN (ZVO) oder in der Zuchtbuchordnung des Zuchtverbandes nachzulesen sind.

Auswahl des passenden Hengstes

Hilfe bei der Auswahl des passenden Hengstes bietet der jeweilige Zuchtverband und die Zuchtwertschätzung. Sie schätzt die erblich bedingte Leistungsfähigkeit eines Pferdes. Wichtig bei der Auswahl des Hengstes ist, dass dessen Rasse in Anpaarung mit der Stute zugelassen ist. Züchter sollten auch beachten, ob der Hengst in das Zuchtbuch des Zuchtverbandes, bei dem auch die Stute geführt wird, eingetragen ist. Nur wenn der Hengst im Hengstbuch I des entsprechenden Verbandes steht, kann auch das Fohlen dort eingetragen werden.

Stutenleistungsprüfungen

Die Stutenleistungsprüfungen soll den Züchtern Möglichkeiten zur objektiven Bewertung geben, sowie Vergleichbarkeit zu anderen Stuten schaffen. Die Stutenleistungsprüfung ist keine Voraussetzung für die Eintragung im Stutbuch. Die Prüfung wird nur dann notwendig, wenn die Stute den Titel Staatsprämienstute erhalten soll. Die Prüfung kann als Stations- oder Feldtest abgelegt werden. Dabei werden Grundgangarten, Rittigkeit und Freispringen bewertet. Im Stationstest wird außerdem die Leistungsbereitschaft der Stuten beurteilt. Die Stationsprüfung ist eine 14-tägige Trainingszeit mit Abschlusstest. Neben der Bewertung der Grundgangarten, der Rittigkeit und des Freispringens werden auch Interieureigenschaften, die als Note für das Merkmal „Leistungsbereitschaft und Umgang“ zusammengefasst werden, erfasst. Die Feldprüfung dauert nur einen Tag. Sie beinhaltet ein Freispringen, das Überprüfen der Grundgangarten und der Rittigkeit.

Ponys und Kleinpferde
Für Ponystuten ist die Stutenleistungsprüfung zentral organisiert über das Internetportal für Leistungsprüfungen für Hengste, Stuten und Wallache aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Seit 2014 übernehmen die Zuchtverbände der Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen die Organisation und die Durchführung der Leistungsprüfung. Die FN-Mitgliedszuchtverbände haben gemeinsam unter dem Dach der FN das neue Leistungsprüfungssystem erarbeitet. Neben der Festlegung, dass die Zuchtverbände die vollständige Organisation übernehmen, ist als weiteres Ziel die gemeinsame und einheitliche Durchführung der Leistungsprüfungen für Hengste, Stuten und Wallache durch die verschiedenen Zuchtverbände zu nennen. Eine Abstimmung der Prüfung auf die verschiedenen Pferderassen ist Grundvoraussetzung für Ergebnisse, die aussagekräftig, transparent und vergleichbar sein sollen.

Verbandsprämie, Staatsprämie und Elitestute

Für besonders herausragende Stuten gibt es verschiedene Prämien: Verbandsprämien, Staatsprämien oder die Bezeichnung der Elitestute. Verbandsprämien werden, wie der Name schon sagt, vom jeweiligen Zuchtverband vergeben. Die Staatsprämie ist eine Förderungsmaßnahme der jeweiligen Landesregierung mit dem Ziel, herausragende Stuten in der Zucht zu halten. Der Titel „Staatsprämie“ wird an drei- und vierjährige Stuten vergeben. Für dieses Prädikat sind die Landwirtschaftsministerien der einzelnen Länder zuständig. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer zentralen Stuteneintragung erforderlich. Je nach Bundesland gelten dann unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf die Exterieurpunktzahl, die Stutenleistungsprüfung, die Anzahl Fohlen, den Wohnsitz des Züchters und des Besitzers. Weitere Informationen zur Staatsprämie erfahren Sie bei Ihrem jeweiligen Zuchtverband. Die Bezeichnung „Elitestute“ kann eine Stute hingegen durch Nachzuchterfolge erhalten.

Eine Eintragung bei einem Zuchtverband ist auf der Zuchtbescheinigung vermerkt. Ist ein neuer Besitzer im gleichen Zuchtverband Mitglied, muss lediglich der Besitzwechsel beim Zuchtverband beantragt werden. Anderenfalls muss die Stute zu einer Eintragung des anderen Zuchtverbandes vorgestellt werden. Über die Voraussetzungen und Termine der Eintragung gibt der jeweilige Zuchtverband Auskunft.

Für einige Rassen bzw. Rassegruppen findet alle vier Jahre jeweils eine Bundesstutenschau statt. Für das deutsche Reitpferd gab es von 1979 bis 2002 regelmäßig eine FN-Bundesstutenschauen des Deutschen Reitpferdes, seit 2002 allerdings nicht mehr. Alle Sieger von 1979 bis 2002 im Überblick

 

2015 fand erstmals ein Championat der Deutschen Zuchtstuten statt. Im Rahmen der Multi-Europameisterschaften in Aachen haben sich die besten drei- bis fünfjährigen Reitpferdestuten in Reitpferde- und Springspferdewettbewerben gemessen. Die Stuten wurden zuvor von den Zuchtverbänden selektiert. Sie hatten sich in einer Reitpferdeprüfung mit anschließendem Fremdreitertest für die besten drei gemessen, der Springpferdewettbewerb führte die Stuten über zwei Umläufe. Somit hatten erstmalig deutsche Zuchtstuten Chancen auf den Titel des Champions der deutschen Reitpferdezuchtstuten bzw. Champion der deutschen Springpferdezuchtstuten.

Die Ergebnisse des Championats der Deutschen Zuchtstuten (Ergebnis ReitpferdezuchtstutenErgebnis Springpferdezuchtstuten) finden Sie auch unter Downloads. 

Das Leistungsstutbuch (LStB) wird seit Ende der 70er Jahre vom Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) geführt. Auf Antrag eines Züchters über seinen Zuchtverband können dort Stuten eingetragen werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Das Leistungsstutbuch ist in die vier Abteilungen A bis D aufgeteilt. Grundsätzlich eintragungsberechtigt sind Stuten anerkannter Zuchtverbände, die in der Beurteilung des Exterieurs, der Regelmäßigkeit und des Schwunges der Gänge etc. von der Zuchtleitung des Verbandes als überdurchschnittlich bewertet wurden. Außerdem muss die Stute für die Abteilungen A bis C in maximal vier Zuchtjahren mindestens zwei Fohlen bekommen haben. Für die Abteilung D gibt es eine Aufschlüsselung über die Anzahl der Fohlen, die eine Stute in einer festgelegten Zeit bekommen haben muss. Den Antrag auf Eintragung in das FN-Leistungsstutbuch und die Eintragungsbestimmungen dafür finden Sie auch unten in den Downloads.

Ihr Ansprechpartner

Doris Frerich

Tel: 02581/6362-209
Fax: 02581/6362-105

dfrerich@fn-dokr.de

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