AGCO GmbH - Hauptsponsor der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) - Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
Breitensport, Reitvereine, Reitbetriebe - Gesundheitssport, Freizeitreiten, Reitwettbewerbe - Foto: Christiane Slawik

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Antragsverfahren für Übungsleiter und Vereine

Schritte zur Zertifizierung

Antragsverfahren für Übungsleiter und Vereine - Foto: St. Georg Leipzig e.V.

Alle an der Umsetzung beteiligten Organisationen haben sich zur besseren Koordination und Kooperation zu Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) SPORT PRO GESUNDHEIT zusammengeschlossen. Diese LAG regeln unter anderem das für ihr Bundesland gültige Vergabeverfahren.

Die Beauftragten der Landesverbände Pferdesport werden Mitglieder dieser LAG und können so Pferdesportvereine kompetent und aktuell bei der Beantragung des Qualitätssiegels unterstützen. Darüber hinaus kann die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) als Fachverband das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT verleihen.

Vorraussetzung für die Beantragung der Zertifizierung durch einen Pferdesportverein ist das Vorhandensein eines Übungsleiters Prävention. Sofern noch kein Übungsleiter Prävention vorhanden ist, aber ein Trainer mit mindestens C-Lizenz, kann dieser mit Hilfe eines Lehrgangs die Ergänzungsqualifikation "Ausbilder im Reiten als Gesundheitssport" erwerben. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Beantragung der DOSB-Lizenz Übungsleiter Prävention.

Ist noch kein Trainer-C im Verein vorhanden, wäre die Ausbildung eines solchen der erste Schritt.

Schritte bis zur Zertifizierung: 

  1. Der Verein verfügt über einen Trainer mit DOSB-Lizenz Übungsleiter Prävention. 
  2. Der Verein füllt gemeinsam mit dem Übungsleiter Prävention den Antrag auf Zertifizierung aus.
  3. Einzig mögliche Grundlage ist das standartisierte Programm. 
  4. Der Verein sendet dies an den jeweils zuständigen Landessportbund/Verband beziehungsweise die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). 
  5. Diese Institution prüft, ob der Verein die Qualitätskriterien zur Verleihung des Zertifikats erfüllt und schlägt der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) oder der FN die Verleihung vor. Die Entscheidung über die Zertifizierung fällt die LAG oder die FN. 
  6. Bei positiver Entscheidung erfolgt die Verleihung des Siegels für zwei Jahre über dieses zertifizierte Angebot. Damit verbunden ist die Eintragung in die Angebotsliste des DOSB und der Bundesärztekammer. Zertifikat und Eintrag bleiben zwei Jahre gültig. Anschließend muss für das Angebot ein Verlängerungsantrag gestellt werden. 

Ansprechpartner

Flavia Lehmkämper

Tel 02581/6362-239
Fax 02581/6362-593

E-Mail

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