Organisation
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Mitgliederversammlung und Verbandsrat
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der FN. Sie tagt alle vier Jahre zum Wechsel einer Legislaturperiode. Hier finden auch die Wahlen aller ehrenamtlichen Funktionsträger statt. In den anderen Jahren übernimmt der Verbandsrat ihre Aufgaben.
Mitgliederversammlung und Verbandsrat nehmen die Berichte des Präsidiums und des Geschäftsführenden Vorstandes entgegen. Sie entscheiden über die Haushalts- und Finanzplanung, Beiträge, Aufnahmen von Mitgliedsorganisationen und vor allem über verbandspolitische Zielsetzungen. Verbandsrat und Mitgliederversammlung bilden sich aus stimmberechtigten Vertretern der Landesverbände, des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei (DOKR), des Deutschen Reiter- und Fahrerverbandes (DRFV), der Deutschen Richtervereinigung (DRV), der übrigen Anschlussorganisationen, der Zuchtverbände sowie der Persönlichen Mitglieder (PM).
Präsidium
Dem Präsidium gehören 13 Mitglieder an, teilweise mit Spezialaufgaben wie Jugend, Breitensport, Spitzensport, Finanzen. Das Präsidium beruft die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes, gibt verbandspolitische Richtlinien vor und kontrolliert die Arbeit des Geschäftsführenden Vorstandes. Es tagt etwa vier bis sechsmal jährlich.
Geschäftsführender Vorstand
Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören der Generalsekretär als Vorsitzender sowie die Geschäftsführer Sport und Zucht an. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB, d. h. für die Führung der Geschäfte im Rahmen der Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Präsidiums direkt verantwortlich. Er berichtet an das Präsidium.
Beirat Sport
Dem Beirat Sport gehören die Vorsitzenden und Geschäftsführer der Mitgliedsorganisationen (17 Landesverbände und 16 Landeskommissionen, DOKR, DRFV, DRV) sowie die Vorsitzenden der Anschlußorganisationen (aufzählen) an. Der Beirat berät den Verband in allen wichtigen Fragen des Sports und entscheidet über APO, LPO und zentrale Konzepte. Zum Wechsel der Legislaturperiode wählt er den Vorstand Sport und macht Vorschläge an die Mitgliederversammlung.
Vorstand Sport
Dem Vorstand gehören bis zu 17 Mitglieder an. Seine Aufgabe ist die Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung des Bereichs Sport. Er ist personengleich mit dem Vorstand des DOKR.
Beirat PM
Dem Beirat der Persönlichen Mitglieder gehören die Regionaldelegierten an. Ihre Anzahl ist von der Mitgliederzahl in der Region abhängig. Der Beirat gibt Richtlinien für die Aktionen der PM vor und nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen.
Vorstand PM
Dem Vorstand PM gehören sieben Mitglieder an. Er berät und kontrolliert das Hauptamt in allen Angelegenheiten des Bereiches PM.
Beirat Zucht
Dem Beirat Zucht gehören die Vorsitzenden und Zuchtleiter der Züchtervereinigungen sowie die Vorsitzenden der Anschlussorganisationen an. Er berät den Verband in allen wichtigen Fragen der Zucht und beschließt die ZVO (Zuchtverbandsordnung). Zum Wechsel der Legislaturperiode wählt er den Vorstand Zucht und macht Vorschläge an die Mitgliederversammlung.
Vorstand Zucht
Dem Vorstand Zucht gehören acht Personen an. Seine Aufgabe ist die Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung des Bereiches Zucht.
