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Herbert Freye

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Turnierpferdeeintragung

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"Wie wird ein Pferd/Pony zum Turnierpferd?" Hier finden Sie Regeln und Ratschläge für Reiter und Pferdebesitzer.

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. Dieser Pferdepass ist somit die Voraussetzung für die Eintragung als Turnierpferd, welche dort ebenfalls vermerkt wird. Ebenso dient der Pferdepass als Beleg für den ordnungsgemäßen und laut LPO vorgeschriebenen Impfschutz, der Bedingung für die Teilnahme an jeglichen Turnierveranstaltungen ist.

Identitätskennzeichnung

Die Indentifikation eines Turnierpferdes/-ponys erfolgt anhand des Diagramms im Pferdepass. Darüber hinaus muss jedes als Turnierpferd/-pony zu registrierende Pferd/Pony mit einer eindeutigen und im Rahmen einer PS/PLS ablesbaren aktiven Kennzeichnung versehen sein. Das ist/kann der Nummernbrand (entweder separat oder in Kombination mit einem Zuchtbrand) oder der implantierte Transponder sein.

Wettbewerbe gemäß WBO: Breitensportliche Wettbewerbe, Reiter-Wettbewerbe und WB der Klasse E

Für die Teilnahme an solchen Wettbewerben und breitensportlichen Veranstaltungen braucht das Pferd/Pony nicht als Turnierpferd/-pony bei der FN eingetragen zu sein; es gibt in den einzelnen Landesverbänden / Landeskommissionen jedoch verschiedene Vorschriften, die neben der WBO trotzdem beachtet werden müssen. Zur Teilnahme in Pony-Wettbewerben muss eine gültige Messung der zuständigen Landeskommission im Pass mitgeführt werden. Die Nennung sollte mit einem gültigen "Nennungsformular WBO" erfolgen, welches man über den Reit-/Fahrverein, Veranstalter, Landeskommission und auch über die FN erhalten kann. In Ihrem Reiterverein gibt es sicherlich jemanden, der Ihnen entsprechende Auskünfte darüber erteilen kann.

Leistungsprüfungen der LPO - LP der Klasse E bis S

Um an Leistungsprüfungen der LPO, also LP der Klassen E bis S, teilnehmen zu können, muss das angehende Turnierpferd/-pony bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in die Liste der Turnierpferde/-ponys eingetragen werden. Dazu muss der Original-Pferdepass mit Kopie der Eigentumsurkunde oder Kopie des Kaufvertrages mit Angabe des gewünschten Namens des Pferdes/Ponys, des Besitzers und evtl. Veränderungen des Pferdes gegenüber den Eintragungen im Pferdepass (z.B. wenn ein vorher dunkelfarbenes Pferd/Pony Schimmel oder ein Hengst Wallach geworden ist) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung vorgelegt werden.

Die Unterlagen sind am besten per Einschreiben/Rückschein zuzusenden. Hat das Pferd bereits einen Pferdepass, so benötigt die FN zur Eintragung neben den o.g. Angaben den Pferdepass im Original und die Papiere/die Eigentumsurkunde/den Kaufvertrag in Kopie.Bei der Eintragung als Turnierpony muss die gültige Messbescheinigung vorliegen.

Wenn ein Pony an Prüfungen teilnehmen soll

Für Ponys, die an Leistungsprüfungen teilnehmen sollen, gelten die gleichen Regeln wie für Großpferde. Zusätzlich muß jedoch der § 16.5 LPO berücksichtigt werden:

Für die Registrierung von Turnierponys und deren Teilnahme an Pony-LP ist eine Messbescheinigung der zuständigen LK erforderlich. Für G-Ponys mit einem Stockmaß von 1,42 m und größer bei Erstmessung  muss bis zum Alter von sieben Jahren jedes Jahr mit der Beantragung der Fortschreibung eine aktuelle Messbescheinigung der LK bei der FN vorgelegt werden. Im Zweifelsfall kann - unabhängig vom Alter des Ponys, jedoch höchstens einmal jährlich auf Antrag der zuständigen LK oder der FN eine Nachmessung durch einen von der FN beauftragten FEI-Tierarzt erfolgen. Die Regelung für Pony-WB obliegt den LK.

Teilnahme ausländischer Pferde am Turniersport in Deutschland

Ausländische Pferde mit einem Pferdepass der die EU-Normen erfüllt, können genauso eingetragen wie die deutschen Pferde. Wenn das Pferd im ausländischen Pass gezeichnet ist, die Abzeichen und der Nummernbrand /Mikrochip korrekt vermerkt sind und die Möglichkeit für Eintragung von Impfungen gegeben ist, dann erfüllt der Pass die EU-Normen. Tut er dies nicht oder besitzt das Pferd noch gar keinen Pass, dann fordern Sie einen Equidenpass für Ihr Pferd an.

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt rechts in den Anlagen!

 
 
 

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