Deutsche Voltigierabzeichen
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Du bist begeistert vom Voltigieren und möchtest jetzt gerne in den Turniersport einsteigen oder Dich einfach verbessern? Dann liest Du hier genau richtig! Denn auch wenn Du Dich außerhalb des Turniergeschehens weiterbilden möchtest, ist es die richtige Entscheidung, ein Voltigierabzeichen anzustreben! Schließlich ist dies genau der Gedanke der deutschen Voltigierabzeichen. Sie sind geschaffen worden, um praktische und theoretische Fähigkeiten im Voltigieren zu vermitteln und zu überprüfen. Gleichzeitig sollen sie ein Anreiz zur ständigen Weiterbildung sein. Wie auch beim Reiten oder Fahren musst Du beim Voltigieren richtig mit Deinem Partner Pferd umgehen können. Dazu musst Du wissen, was das Pferd braucht, damit es ihm gut geht, wie es richtig gehalten wird und wie man es pflegt. Wir von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) halten diese Kenntnisse für sehr wichtig, damit sich Dein Pferd wohl fühlt und gesund bleibt. Deshalb haben wir allen Abzeichen den so genannten Basispass Pferdekunde vorangestellt. Er ist Bedingung für den Erwerb aller weiteren Abzeichen. Wenn Du noch kein Voltigierabzeichen hast, musst Du also zuerst die Prüfung für den Basispass Pferdekunde machen. (Der Basispass ist übrigens auch für Deine Eltern interessant. Vielleicht macht Ihr die Prüfung einfach zusammen.) Die Prüfung zum deutschen Voltigierabzeichen kann von Reit-/Fahr- und Voltigiervereinen und allen Ausbildungsstätten angeboten werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes (LV) bzw. der Landeskommission (LK) verfügen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung solltest Du am besten an einem Lehrgang teilnehmen. Meistens wird so ein Vorbereitungskurs von dem Verein oder Betrieb angeboten, der auch die Prüfung abnimmt. Du solltest auch darauf achten, dass dieser Lehrgang von einem Trainer mit mindestens einer Trainer C-Qualifikation Voltigieren geleitet wird. Außerdem hilft Dir zur Vorbereitung auf die praktische und besonders auf die theoretische Prüfung Fachliteratur aus dem FNverlag. Besonders empfehlenswert ist das Buch "FN-Abzeichen - Abzeichen im Voltgiersport".
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| 1. Das Kleine Voltigierabzeichen (DVA IV) Für die Voltigiererinnen und Voltigierer, die das Deutsche Voltigierabzeichen (DVA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. | |
| 2. Das Deutsche Voltigierabzeichen in Bronze (DVA III) Auch beim Bronzenen Voltigierabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DVA III musst Du allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Voltigierabzeichens sein. Das in der Prüfung eingesetzte Pferd/Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen genügen. | |
| 3. Das Deutsche Voltigierabzeichen in Silber (DVA II) Zum Voltigierabzeichen in Silber wirst Du zugelassen, wenn Du seit mindestens zwölf Monaten das DVA III besitzt. Das in der Prüfung eingesetzte Pferd/Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen entsprechen. | |
| 4. Das Deutsche Voltigierabzeichen Klasse I (DVA I) Du kannst die Prüfung für das Voltigierabzeichen Klasse I ablegen, wenn Du seit mindestens zwölf Monaten das DVA II besitzt. Das in der Prüfung eingesetzte Pferd/Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und die Eignung zum Voltigierpferd entsprechend den Prüfungsanforderungen besitzen. | |
| 5. Das Deutsche Voltigierabzeichen in Gold Das DVA in Gold wird nur aufgrund von Erfolgen im Turniersport verliehen. Gewertet werden Leistungen im In- und Ausland, jedoch nur bei internationalen Turnieren, wenn die Nennung durch die FN gemäß Art. 121 RG (General-Reglement des Weltreiterverbandes Fédération Equestre International, FEI) erfolgt ist. Für ausländische Voltigierer werden nur Leistungen anerkannt, die im Bereich der deutschen FN errungen wurden. Folgende Erfolge müssen nachgewiesen werden: |
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