Deutsche Reitabzeichen
Die Prüfung für die Abzeichen kann von Pferdesportvereinen und Ausbildungsstätten angeboten werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission verfügen. In der Regel bereitet ein Lehrgang die Prüfung vor.
Zur Vorbereitung auf die praktischen und speziell auf die theoretischen Prüfungen empfehlen wir Fachliteratur aus dem FNverlag. Weitere und detaillierte Informationen zu den Abzeichen aber auch zu anderen Ausbildungsmöglichkeiten im Pferdesport gibt es in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) der FN.
* Die Abzeichen Westernreiten Bronze bis Gold orientieren sich an dem "Handbuch Westernreitabzeichen" der Ersten Westernreiter Union (EWU). Die Gangpferdeabzeichen sind im Anhang der APO aufgenommen und werden durch die internationale-Gangpferde-Vereinigung (IGV) geregelt.
Was wird bei den Reitabzeichenprüfungen beurteilt?
Jede Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In den praktischen Teilprüfungen Dressur und Springen werden Ihr Sitz und Ihre Einwirkung mit einer Wertnote zwischen 10 und 0 beurteilt. Auch für die Theorieprüfung erhalten Sie eine Wertnote zwischen 10 und 0. Für die Sitzbeurteilung werden folgende Kriterien herangezogen: die Losgelassenheit und Balance des Reiters; der korrekte, in die Bewegung eingehende Sitz in den Gangarten, in den Tempoübergängen und über dem Sprung; ruhige Schenkellage und ruhige Zügelführung. Ihre Einwirkung als Reiter wird dahingehend beurteilt, inwieweit Sie in der Lage sind, die Schenkel-, Gewichts- und Zügelhilfen richtig, d.h. gefühlvoll einzusetzen und die Bewegung des Pferdes in der jeweiligen Situation entsprechend zu kontrollieren und zu dirigieren.
Dieser Rubrik sind nachstehende Themen zugeordnet:
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| 1. Das Kleine Reitabzeichen (DRA IV) Für die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen (DRA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist lediglich der Besitz des Basispasses Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens fünf Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen. | |
| 10. Das Deutsche Reitabzeichen in Gold Das Deutsche Reitabzeichen in Gold wird Ihnen aufgrund von Turniererfolgen verliehen. Dazu stellen Sie einen Antrag an die Landeskommission/den Landesverband bzw. an die FN. | |
| 11. Das Deutsche Reitabzeichen in Gold für Reiter mit Behinderung Das Deutsche Reitabzeichen in Gold für Reiter mit Behinderung wird aufgrund von Turniererfolgen an alle Reiter mit Behinderung, die ein vom Deutschen Kuratorium für therapeutisches Reiten (DKThR) ausgestellten Sportgesundheitspass besitzen, verliehen. | |
| 2. Das Deutsche Reitabzeichen in Bronze (DRA III) .Auch beim Bronzenen Reitabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Alle Reiter können an der Prüfung teilnehmen. Für den Erwerb des DRA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des Kleinen Reitabzeichens (DRA IV) sein. Ihr Pferd oder Pony muss mindestens fünf Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen genügen. | |
| 3. Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA lll In den disziplinspezifischen Abzeichen der Klasse III können Sie den Schwerpunkt auf Ihre gewünschte Disziplin legen. Allerdings sind die Anforderungen höher. In der Prüfung für ein disziplinspezifisches Abzeichen der Klasse III, müssen Sie - im Unterschied zum normalen DRA III - in jeder Teilprüfung die Mindestnote 6,0 erreichen. | |
| 4. Das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II) An der Prüfung für das DRA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA III (Bronze) bzw. im Besitz des DRA III Bronze/Dressur oder Bronze/Springen sind. Die eingesetzten Pferde und Ponys müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. | |
| 5. Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II Bei den disziplinspezifischen Reitabzeichen der Klasse II können Sie das silberne Reitabzeichen in Ihrer persönlichen Schwerpunktdisziplin (Dressur oder Springen) ablegen. Es gelten allerdings höhere Anforderungen als in der Prüfung für das normale silberne Abzeichen. | |
| 6. Das Deutsche Reitabzeichen in Silber (DRA II) aufgrund von Turniererfolgen Das DRA II (Silber) können Sie auch aufgrund Ihrer Turniererfolge beantragen. Dabei werden Einzelerfolge seit 1973 gewertet. | |
| 7. Das Deutsche Reitabzeichen Klasse I (DRA I) An der Prüfung zum DRA I können alle Reiter teilnehmen, die mindestens ein Jahr im Besitz des DRA II (Silber) bzw. eines der disziplinspezifischen DRA II Silber/Dressur oder Silber/Springen sind. Die eingesetzten Pferde/Ponys müssen mindestens sechsJahre alt sein und den Anforderungen der Prüfung genügen. | |
| 8. Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA I Wie in den Klassen III und II gibt es auch beim DRA I die Möglichkeit, das Abzeichen entsprechend der persönlichen Schwerpunktdisziplin abzulegen. |

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