Deutsche Fahrabzeichen
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Sie interessieren sich für eines der Fahrabzeichen, die rund ums Pferd erworben werden können. Unser Ausbildungssystem bietet eine Reihe von Möglichkeiten, um Ihr Wissen und Können zu verbessern und auch zu demonstrieren. Dabei haben Sie die Auswahl zwischen einem Geländeabzeichen(Fahrpass, Wander- und Distanzfahren)* oder einem Deutschen Abzeichen Fahren. Die Fahrabzeichen orientieren sich an den für Reiten,Fahren und Voltigieren geschaffenen Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Auf diesem Wege soll eine Ausbildung für Fahrer und Pferd garantiert werden, die sich am Wohlbefinden des Pferdes in seiner vom Menschen bestimmten Umgebung orientiert. Unter dieser Prämisse ist allen Abzeichen der Basispass Pferdekunde vorangestellt. Wer neu einsteigt und sein erstes Abzeichen macht, muss zuvor den Basispass Pferdekunde erworben haben. Das Erlernen des fachgerechten Umgangs, die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege sind wesentlicher Bestandteil dieses Abzeichens. Der Basispass ist also ein sinnvolles Muss, denn dort werden Grundlagen vermittelt, die jeder Pferdesportler selbstverständlich beherrschen sollte. In diesem Sinne sollten Sie die Abzeichen nicht bloß als Mittel zur Teilnahme an Turnieren verstehen, sondern als eine Motivation, sich ständig im sportlichen und alltäglichen Umgang mit dem Partner Pferd weiterzubilden. Die Prüfung für die Abzeichen kann von Pferdesportvereinen und Ausbildungsstätten angeboten werden, die über eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission verfügen. Sie müssen an einem Lehrgang teilnehmen, der Sie auf die Prüfung vorbereitet. Dieser Lehrgang muss dann von einer Fachkraft gem. APO geleitet werden. Die Prüfung zum DFA I können Sie nur in einer Fachschule ablegen.
Für alle Fahrabzeichenprüfungen ist das Achenbach-System verbindlich.
Zur Vorbereitung auf die praktischen und speziell auf die theoretischen Prüfungen empfehlen wir Fachliteratur aus dem FNverlag. Weitere und detaillierte Informationen zu den Abzeichen, aber auch zu anderen Ausbildungsmöglichkeiten im Pferdesport, gibt es in der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) der FN.
*siehe hierzu das FN-Merkblatt "Abzeichen im Geländereiten und -fahren"
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| 1. Das Kleine Fahrabzeichen (DFA IV) Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basispass Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt. | |
| 2. Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Ein-/Zweispänner) Beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des DFA IV sein. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt. | |
| 3. Das Deutsche Fahrabzeichen in Bronze (DFA III Vierspänner) Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze, Vierspänner) sind Sie grundsätzlich nur dann, wenn Sie mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Bronze, Einspänner oder Zweispänner) sind. Bei Ihren Pferden muss es sich auch hier um vierjährige und ältere Fahrpferde/-ponys (nur M- und GPonys) und K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren, die den Anforderungen dieser Klasse entsprechen, handeln. Pro Gespann sind nicht mehr als vier Bewerber erlaubt. | |
| 4. Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFA II Zweispänner) An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt. | |
| 5. Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFA II Vierspänner) An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt. | |
| 6. Das Deutsche Fahrabzeichen in Silber (DFA II) aufgrund von Turniererfolgen Das DFA II (Silber) aufgrund von Turniererfolgen wird Ihnen auf Antrag von der FN verliehen. Dazu müssen Sie folgende Platzierungen nachweisen: | |
| 7. Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I) Zur Prüfung zum DFA I werden Sie zugelassen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA II-Vierspänner besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys (nur M- und G-Ponys) müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungs-Anforderungen genügen. Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt. | |
| 8. Das Deutsche Fahrabzeichen Klasse I (DFA I) aufgrund von Turniererfolgen Das DFA I aufgrund von Turniererfolgen wird Ihnen auf Antrag von der FN verliehen. Dazu müssen Sie folgende Platzierungen nachweisen: |
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