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Andrea Frische

Abteilung

Richter Reiten

Für die Ausbildung zum Richter Reiten sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

  • Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die Landeskommision (LK) bzw. von der LK an die FN/ Deutsche Richter Vereinigung (DRV) zu richten.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Grundprüfung sind:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber- die Prüfung zum Trainer C - Reiten/Leistungssport - bestanden hat und entweder im Besitz des DRA II oder von entsprechenden Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen ist oder
    - Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M hat oder - die Prüfung zum Pferdewirt - Schwerpunkt Reiten - oder zum Trainer A bestanden hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens 1 Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter und Parcours chefassistent und mindestens bei fünf Basisprüfungen und zehn Springprüfungen und zehn Dressurprüfungen als Mitglied des Richtergruppe tätig war; außerdem muss der Bewerber eine fünfmalige Assistenz als Aufsicht Vorbereitungsplatz nachgewiesen haben
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, der der Grundprüfung unmittelbar vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikationen (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Der Vorbereitungslehrgang findet durch eine zentrale Organisation der FN in Abstimmung mit der DRV statt. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK.


Anforderungen
Grundprüfung: Dressur Klasse L/Springen, Klasse L/Basisprüfungen/Breitensportliche Wettbewerbe/ Reitpass (DL/SL/B/BW/RP)
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

 Allgemeiner Teil

  • LPO, insbesondere allgemeine Bestimmungen und Richtverfahren, Tierschutz, Bestimmungen der Disziplinen Dressur und Springen, Aufsicht Vorbereitungsplatz
  • Dressur- und Springprüfungen Klasse L
  • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten in Dressur- und Springprüfungen
  • Richten von Dressur-, Dressurreiter- und Kürprüfungen Klasse E bis L
  • Richten von Springprüfungen Klasse E bis L einschließlich Parcoursabnahme
  • Richten von Stilspringprüfungen und Hunterklassen
  • Richten von Reiterwettbewerben gemäß WBO 2.1
  • Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfung
  • Exterieurlehre
  • Richten von Gewöhnungs-/Reitpferde-/Eignungsprüfungen
  • Breitensport und Deutscher Reitpass (der Prüfungsteil 4 muss vor Beginn des Vorbereitungslehrganges bestanden sein)
  • Bedeutung des Breitensports, andere Reitweisen, rechtliche Regelung des Reitens in Feld, Wald und Straßenverkehr sowie Richten von Breitensportwettbewerben gemäß WBO, Abnahme DRP

 Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen

  • Zusatzprüfung: Vielseitigkeit Klasse L Geländepferde und Jagdpferde (VL)
  • Zusatzprüfung: Aufbauprüfungen Dressur und Springen Klasse L (BA)
  • Dressur-, Dressurreiter- und Dressurpferdeprüfungen Klasse M*/M** (DM)
  • Dressurprüfungen Klasse S*/S** (DS)
  • Dressurprüfungen Klasse S***/S**** (GP)
  • Spring- und Springpferdeprüfungen Klasse M* (SM)
  • Springprüfungen Klasse S* und Springpferdeprüfungen (SMS)
  • Springprüfung Klasse S**** (SS)
  • Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S sowie große Vielseitigkeitsprüfungen (GV)
  • Internationale Qualifikation

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO).

 
 
 

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