Freizeitsportpferde
Eintragung und Equidenpass
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Equidenpass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem "Verbringen" (z.B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten.

