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Jahresturnierlizenzen Voltigieren
Inhalt:
- Wie sehen die FN-Jahresturnierlizenzen aus?
- Wie bekommt man die FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren?
- Wichtige Hinweise
- Höherstufung/Rückstufung
Wie sehen die FN-Jahresturnierlizenzen aus?
Einzelvoltigierer
Die FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren (Einzelvoltigierausweis) besteht aus einem Nennungsscheck, auf dem Name, Geburtsdatum, Adresse und Verein sowie Personennummer und Gültigkeitsjahr eingetragen sind. Jeder Nennungsscheck hat außerdem ein Feld für den Longenführer-Aufkleber. Jeweils 20 Nennungsschecks werden in Form eines Scheckhefts zusammen mit einem Überweisungsträger für Nachforderungen und einem Leistungsnachweisbogen verschickt. Im Leistungsnachweisbogen sind Name, Geburtsdatum, Adresse und Verein sowie Leistungsklasse und Gültigkeitsjahr eingetragen.
Doppelvoltigierer
Doppelvoltigierer werden wie Einzelvoltigierer behandelt. D. h. einer der Doppelvoltigierer muss im Besitz einer FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren sein. Der Lizenzinhaber trägt dann die Daten seines Partners in die linke Seite des Nennungsschecks ein.
Voltigiergruppen
Die FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren (Gruppenvoltigierausweis) besteht ebenfalls aus einem Nennungsscheck. Auf der rechten Seite sind Leistungsklasse, Gruppennummer, Gruppenname, Gültigkeitsjahr, Vereinsname, Name des Ansprechpartners (z.B. Longenführer, Voltigierwart, Jugendwart o. a.) und Adresse vermerkt; auf der linken Seite die Namen der Gruppenmitglieder, Personennummern, Geschlecht und Geburtsdatum. Jeder Nennungsscheck hat außerdem ein Feld für den Longenführer-Aufkleber.
Jeweils 20 Nennungsschecks werden in Form eines Scheckhefts zusammen mit einem Überweisungsträger für Nachforderungen und einem Leistungsnachweisbogen verschickt. Im Leistungsnachweisbogen sind Leistungsklasse, Gruppenname, Gültigkeitsjahr, Verein und die Adresse des Ansprechpartners eingetragen.
Longenführer
Die FN-Jahresturnierlizenz Longieren (Longenführerausweis) besteht aus 40 Aufklebern mit Name, Adresse und Verein, Personennummer, Gültigkeitsjahr und Kennung Longenführer. Die Aufkleber werden zusammen mit einem Überweisungsträger für Nachbestellungen verschickt.
Wie bekommt man die FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren?
Erstausstellung
Wer noch keine FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren hat (und nur diese ist seit dem 01.01.2000 gültig), kann diese telefonisch oder schriftlich bei der FN in Warendorf beantragen. Daraufhin verschickt die FN zunächst einen Lizenzantrag. Darin sind alle für den Nennungsscheck bzw. Aufkleber notwendigen Angaben einzutragen.
Für die Voltigiergruppe trägt der Ansprechpartner der Gruppe (z.B. Longenführer, Voltigierwart etc.) die einzelnen Gruppenmitglieder ein und fügt dem Lizenzantrag die Leistungsnachweisbögen (auch in Kopie) der letzten zwei Jahre (laufendes und vergangenes Jahr, z.B. für eine Lizenz 2004 sind die Leistungsnachweise 2002 und 2003 beizufügen).
Achtung: Gruppenvoltigierer der Klasse S und M unterliegen keiner altermäßigen Beschränkung; Gruppenvoltigierer in der altersbeschränkten Kl. A werden höchstens 16 Jahre (A16) und in der altersbeschränkten Kl. L höchstens 18 Jahre (L18). Es gibt aber in beiden Klassen auch Prüfungen ohne altersmäßige Beschränkung!
Einzelvoltigierer fügen ihrem Lizenzantrag eine Kopie des Deutschen Voltigierabzeichens mindestens Klasse drei (DVA III oder höher) und die Leistungsnachweisbögen (auch in Kopie) der letzten zwei Jahre (laufendes und vergangenes Jahr, z.B. für eine Lizenz 2008 sind die Leistungsnachweise 2007 und 2006 beizufügen).
Achtung: Einzelvoltigierer müssen im laufenden Kalenderjahr mindestens 16 Jahre alt werden. Ausnahme: Voltigierer, die im laufenden Kalenderjahr mindestens 14 aber noch nicht 16 Jahre alt werden, müssen für die Ausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren den Besitz des DVA II nachweisen.
Zur erstmaligen Ausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz Longieren (Longenführerausweis) ist der Besitz des "Kleinen" Longierabzeichens (DLA IV oder höher) oder eine Trainerlizenz im Pferdesport nachzuweisen (in Kopie).
Nun muss der Antrag nur noch vom jeweiligen Verein abgestempelt werden. Nach Rücksendung des Lizenzantrags zur FN werden die Turnierunterlagen per Nachnahme an den Antragsteller geschickt.
Bitte beachten: Die Bearbeitung des Antrags braucht seine Zeit. Also rechtzeitig bestellen! Das nächste Turnier kommt schneller als man denkt!
Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren/Longieren
Am Ende einer Turniersaison schickt die FN allen bisherigen Lizenzinhabern automatisch eine Antragskarte zur Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren/Longieren für das kommende Jahr zu. Wer weiterhin auf Turnieren starten will, unterschreibt diese Karte, läßt sie von seinen Verein abstempeln und sendet sie an die FN zurück. Falls sich Name, Anschrift, Verein oder Ansprechpartner geändert haben, ist das Änderungskästchen (wichtig!) anzukreuzen und die entsprechende Änderung einzugeben.
Die Antragskarte zur Wiederausstellung enthält außerdem ein Überweisungsformular für die fälligen Gebühren (Gruppen müssen per Verrechnungsscheck bezahlt werden). Sind die Antragskarte mit einer Kopie des Leistungsnachweisbogens (vom laufenden Jahr) und die Überweisung bei der FN eingetroffen, errechnet diese die aktuelle Leistungsklasse und verschickt anschließend die neue Lizenz.
Vor Beginn der Saison ist der Andrang auf Erst- oder Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz Voltigieren/Longieren bei der FN naturgemäß sehr groß. Wir bitten daher um etwas Geduld, wenn sich die Bearbeitungszeit der Lizenzen unter Umständen etwas verlängert.
Zur Ermittlung der Leistungsklasse werden als Anrechnungszeitraum zwei Jahre (laufendes und vergangenes Kalenderjahr, jeweils vom 1. Januar bis 31. Dezember) herangezogen. Jeweils zum Turnierjahreswechsel wird die aktuelle Leistungsklasse anhand der vom Veranstalter gemeldeten Erfolge und des Leistungsnachweises (bezogen auf das laufende Jahr und das davor) zugeordnet. Einzelheiten über die Einstufung in Leistungsklassen sind in den Durchführungsbestimmungen der LPO nachzulesen.
Gruppenvoltigierer können innerhalb einer Saison immer nur für einen Verein starten. Ein Wechsel ist nur zum Jahresende möglich. In besonders begründeten Fällen kann die zuständige Landeskommission ein Wechsel innerhalb der Saison genehmigen. Hierzu muss ein entsprechendes Formular (Gruppenwechsel) ausgefüllt und der Landeskommission vorgelegt werden. Der genehmigte Antrag muss dann mit einem Verrechnungsscheck über 10,70 Euro zur FN gesendet werden. Daraufhin bekommt der Ansprechpartner der Gruppe die Personennummer und eine Genehmigung des sofortigen Einsatzes des Gruppenvoltigierers.
Soll innerhalb der Saison ein neues Mitglied in die Gruppe aufgenommen werden, muss ein Antrag (Neuzugang Gruppe) bei der FN mit einem Verrechnungsscheck über 10,70 Euro eingereicht werden. Daraufhin vergibt die FN eine Personennummer und genehmigt den sofortigen Einsatz des neuen Gruppenvoltigierers.
Longenführer tragen ihren Heimatverein in den Lizenzantrag ein. Unabhängig davon können sie aber auf Turnieren auch Einzelvoltigierer und Voltigiergruppen anderer Vereine vorstellen.
Erreichen Voltigiergruppen oder Einzelvoltigierer während der laufenden Turniersaison die Qualifikationsnoten für die nächsthöhere Leistungsklasse, erfolgt die Höherstufung vor Ort durch die Meldestelle und den Richter.
Für Höher- oder Rückstufungen aus besonderem Anlass (z.B. Erkrankung des Pferdes, drastische Änderung der Gruppenzusammensetzung, etc.) muss ein Antrag mit besonderer Begründung an die FN geschickt werden. Eine Befürwortung des zuständigen Landes-Voltigierbeauftragen ist dem Antrag beizufügen. Wird eine solche Höher- oder Rückstufung aus besonderem Anlass während der Saison beantragt, wird natürlich auch ein neuer Ausweis fällig. Um die Gebühren für das neue Nennungsscheckheft zu überweisen, kann die Überweisungsträger für Nachbestellungen aus dem alten Nennungsscheckheft verwendet werden.
